Ausdrückliche Einwilligung

Grundsätzlich ist E-Mail-Marketing nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers möglich, da es ansonsten zu einer Abmahnung kommen kann. Durch das Opt-In-Verfahren gewährt der User dem Versender seine Zustimmung und erlaubt ihm somit, ihm E-Mails zuzustellen.