ADV = Auftrag zur Datenverarbeitung

Ein Auftrag zur Datenverarbeitung (ADV) regelt die Weitergabe personenbezogene Daten zwischen Nutzer und Dienstleister. In der Gesetzgebung ist vorgesehen, dass vor der Übermittlung personenbezogene Daten der Auftraggeber einen ADV mit dem Auftragnehmer abschliesst.