Absatzmittler

Unter dem Begriff «Absatzmittler» (= Absatzhelfer) versteht man zwischen Hersteller und Kunden (= Konsumenten) geschaltete Firmen (= Organe).

Absatzmittler = Wirtschaftlich und rechtlich selbständige Organe
Absatzhelfer = Wirtschaftlich und rechtlich selbständnige Organe, die jedoch nur eine unterstützende Funktion haben