Unter dem Begriff «Absatzmittler» (= Absatzhelfer) versteht man zwischen Hersteller und Kunden (= Konsumenten) geschaltete Firmen (= Organe).
Absatzmittler = | Wirtschaftlich und rechtlich selbständige Organe |
Absatzhelfer = | Wirtschaftlich und rechtlich selbständnige Organe, die jedoch nur eine unterstützende Funktion haben |