AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie mit dem nachstehenden Dokument herunterladen: AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen adigiconsult GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der adigiconsult GmbH

1. Leistungen / Vertragsgegenstand

1.1.      Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und der adigiconsult GmbH gelten alleine die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkennt. Dabei gilt die Offerte der adigiconsult GmbH als Grundlage für den Auftrag.

1.2.      Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.      Entgegenstehende Bedingungen haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von beiden‘ Seiten bestätigt sind. adigiconsult GmbH widerspricht explizit anderslautenden AGB’s.

1.4.      Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der adigiconsult GmbH kommt erst durch die gegenseitige Willensäusserung, d.h. einen Auftrag des Auftraggebers per Telefon, per Briefpost, per E-Mail oder Online über das lnternet und dessen Annahme durch die adigiconsult GmbH zustande. Die adigiconsult GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Auftraggeber entweder eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Briefpost) übermittelt, die gewünschte Dienstleistung ausführt und/oder die bestellte Ware liefert.

1.5.      Die Leistungen erbringt adigiconsult GmbH für den Auftraggeber als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Ihr Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer. Weder der Auftraggeber noch adigiconsult GmbH sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten.

1.6.      Im Zusammenhang mit den von adigiconsult GmbH erbrachten Leistungen übernimmt adigiconsult GmbH keine Aufgaben der Geschäftsführung. Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse der Leistungen ist adigiconsult GmbH nicht verantwortlich, ausser es sei entsprechend miteinander fixiert worden.

1.7.      Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner für die Begleitung der Leistungen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen, die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse der von adigiconsult GmbH erbrachten Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen für Ihre Zwecke geeignet sind.

1.8.      Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Ressourcen und Unterstützung (einschliesslich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) zur Verfügung gestellt werden.

1.9.      Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber der adigiconsult GmbH zur Verfügung stellt (Mandanteninformationen) müssen richtig und vollständig sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Mandanteninformationen weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.

1.10.    adigiconsult GmbH ist berechtigt, sich auf die zur Verfügung gestellten Mandanteninformationen zu verlassen und ist, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen.

2. Preise

2.1.      Grundlage für sämtliche Preise bildet die entsprechende, vorliegende Offerte. Rechnungen der adigiconsult GmbH werden in Schweizer Franken oder Euro ausgestellt.

2.2.      Die Leistungen der adigiconsult GmbH werden sofort nach Erbringung oder in monatlichen Teilrechnungen fakturiert.

2.3.      Zahlungskonditionen der adigiconsult GmbH: Zahlbar netto, sofort nach Erhalt der Rechnung.

2.4.      Für Auftraggeber in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gilt der Rechnungsbetrag zuzüglich den gültigen Mehrwertsteueransätzen.

3. Stornierung / Auftragsauflösung

3.1.      Die Vereinbarung endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Vereinbarung bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich zu kündigen oder zu widerrufen. Darüber hinaus ist adigiconsult GmbH zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung bzw. einer bestimmten Leistung berechtigt, wenn adigiconsult GmbH aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss gekommen ist, dass die zur erbringenden Leistung nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder der Berufsethik zu erbringen ist.

3.2.      Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten, sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die der adigiconsult GmbH bis zum Tag der Beendigung der Vereinbarung entstanden sind.

3.3.      Die Verschwiegenheitspflicht für beide Vertragsparteien gilt gemäss dieser AGB für eine Zeitdauer von 10 Jahren, beginnend nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung.

4. Geheimhaltung

4.1.      Die adigiconsult GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit diesem
Auftrag bekanntgewordenen Informationen über den Auftraggeber.

4.2.      Für die Sicherheit und Geheimhaltung von Daten, Knowhow, Dokumenten etc. innerhalb dieses Projektes beim Auftraggeber ist der Auftraggeber verantwortlich; er hat für das erforderliche Controlling besorgt zu sein und die Berater und Projektteilnehmer entsprechend zu instruieren.

5. Haftung

5.1.      Die Haftung der adigiconsult GmbH richtet sich nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Die adigiconsult GmbH haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, bzw. in seinem Einflussbereich liegen. Die adigiconsult GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber oder Dritten erhaltenen technischen Angaben, Daten und anderen Unterlagen.

5.2.      Bei erbrachten Dienstleistungen ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, die Dienstleistung auf deren Richtigkeit, Ausführung und Qualität zu überprüfen. Beanstandungen (Mängelrügen jeder Art) müssen ebenfalls innert 5 Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form erhoben werden, andernfalls gilt die Dienstleistung als abgenommen und akzeptiert. Die Dienstleistung gilt zusätzlich als abgenommen und akzeptiert, sobald der Auftraggeber das Resultat teilweise oder ganz produktiv ein- oder umsetzt.

5.3.      Der Auftraggeber stellt adigiconsult GmbH für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

5.4.      Die adigiconsult GmbH ist berechtigt, die in seinem Besitz befindlichen Akten/Unterlagen etc. des Auftraggebers nach Ablauf 1 (eines) Jahres nach Mandatsabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber zurückverlangt wurden.

5.5.      Die adigiconsult GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Die adigiconsult GmbH haftet nur für die von ihm allein beigezogenen Dritten und dann nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Für Dritte, die gemeinsam ausgewählt und beigezogen werden, übernimmt die adigiconsult GmbH keine Haftung.

6. Nutzungsrechte

6.1.      Der Auftraggeber ist berechtigt, Zusammenfassungen, Berechnungen oder Tabellen, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind und auf Mandanteninformationen basieren, in Dokumente, die der Auftraggeber zu verwenden beabsichtigt, aufzunehmen, nicht jedoch unsere Empfehlungen, Schlussfolgerungen oder Feststellungen. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt solcher Dokumente und ist nicht dazu berechtigt gegenüber Dritten – direkt oder indirekt – auf adigiconsult GmbH in diesem Zusammenhang zu verweisen.

6.2.      Im Rahmen der Erbringung der Leistung ist adigiconsult GmbH berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen („Knowhow“) zu nutzen, die bereits im Eigentum von adigiconsult GmbH stehen. Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum am Knowhow (einschliesslich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse) und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapieren (mit Ausnahme vorhandenen Mandanteninformationen) weiterhin bei adigiconsult GmbH.

9. Änderung der adigiconsult-AGB

9.1.      Änderungen dieser vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Übriges

10.1.    Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bezüglich Abwerbung der im Auftrag integrierten adigiconsult Mitarbeiter nicht aktiv zu werden.

11. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

11.1.    Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Unwirksame Bedingungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommen. Die Nichtausübung von Rechten durch die adigiconsult GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die adigiconsult GmbH behält sich ausserdem jederzeit das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Die vorliegenden AGB’s und die Verträge, die aufgrund dieser AGB’s geschlossen werden, unterliegen Schweizerischem Recht.

11.2.    Der Gerichtsstand für alle aus den Geschäftsverbindungen hervorgehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den Firmensitz von adigiconsult GmbH sachlich und örtlich zuständige schweizerische Gericht in Sarnen. Die adigiconsult GmbH hat zusätzlich das Recht, den Auftraggebern beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

11.3.    Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der adigiconsult GmbH zur Kenntnis genommen zu haben und diese als anwendbar zu erklären.

 

Stand: Juli 2022 / ADI